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Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Aufsetzen von Eheverträgen
- Betreuung von Scheidungsverfahren
- Sorgerecht
Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen
Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06). Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte.
Unterhaltsrecht
Neue Düsseldorfer Tabelle
Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.p[...]
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Anwaltskanzlei
Raters
