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Urteile zum Mietrecht

BGH Urteil vom 27.01.2010 Az. VIII ZR 159/09 - Eigenbedarf

Karlsruhe, den 27.01.2009

 

Der BGH hat heute entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung eines Vermieters wegen Wohnbedarfs für die Nichte wirksam ist.

 

Die damals 85-jähirige Klägerin zog im Sommer 2004 aus ihrer Wohnung in eine Seniorenresidenz. Ihre Wohnung vermietete sie ab September 2004 an die Beklagten. Im August 2007 übertrug die verwitwete Klägerin das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ihre Nichte und behielt sich dabei eine Nießbrauch an der Wohnung vor. Als Gegenleistung für die Übertragung verpflichtete sich die Nichte vertraglich dazu, den Haushalt der Klägerin in der Seniorenresidenz zu versorgen und die häusliche Grundpflege der Klägerin zu übernehmen. Die Klägerin ließ mehrfach durch Anwaltsschreiben seit August 2007 das Mietverhältnis mit den Beklagten kündigen. In den Kündigungen wurde auch Eigenbedarf für die Nichte aufgrund der vertraglichen Pflegevereinbarung geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die anschließend von der Vermieterin geltend gemachte Räumungsklage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin zurück gewiesen.

 

Die dagegen gerichtete Revision hatte vor dem BGH Erfolg.

 

Der BGH entschied in seinem Urteil, dass die Nichte der Klägerin als Familienangehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen und die Eigenbedarfskündigung deshalb rechtens ist. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 hat der BGB ausgeführt, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht.

 

 

Vorinstanzen
AG Baden-Baden, Urt. v. 01.07.2008 - 7 C 150/08
LG Baden-Baden, Urt. v. 26.05.2009 - 2 S 9/09