Das Themengebiet Verkehrsrecht stellt den Haupt-Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar, in dem Rechtsanwalt Raters seit Jahren seinen Mandanten sehr erfolgreich zur Seite steht. Gerade das Verkehrsrecht ist ein mitunter unübersichtliches und kompliziertes Rechtsgebiet, in dem neben Wissen vor allem Erfahrung zählt.

 

Verkehrsunfall

Rechtsanwalt Raters berät und betreut Sie im Falle eines Verkehrsunfalls, setzt sich mit den Versicherungen auseinander und betreut Sie bei der Schadensabwicklung, die mitunter sehr umfangreich und kompliziert sein kann.

 

Bußgeldverfahren

Ups, da war ein Blitzer. Das geht schneller, als man denkt. Ärgerlich wird es, wenn der Bußgeldbescheid kommt und man sich durch zu schnelles Fahren oder zu geringen Abstand neben dem teuren Bußgeld auch noch ein Fahrverbot eingehandelt hat. Lassen Sie sich beraten, was man in einem solchen Falle unternehmen kann. Öfter, als man denkt, gibt es gute Chancen, zumindest das Fahrverbot zu Fall zu bringen.

 

Verkehrsstrafrecht

Auch im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Raters mit seiner langjährigen Erfahrung gern zur Seite. Hauptfälle der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Raters stellen hier die  Bereiche Verkehrsunfallflucht, Alkoholfahrten sowie Drogenfahrten dar. Wir können keine Wunder vollbringen und auch nicht die Promillezahl verringern, aber Ihnen dabei helfen, sich erfolgreich zu verteidigen und im Idealfall mit einem Freispruch aus dem Gericht zu gehen.

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 040 28575628 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Neuregelung des Punktesystems und Verkehrszentralgegisters vorgestellt

Am 28.02.2012 hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer den Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters vorgestellt, deren Regelungen einfacher und nachvollziehbarere ausgestaltet werden sollen. Registriert werden sollen zukünftig nur noch solche Verstöße, die für die Verkehrssicherheit relevant sind, damit die Fahreignung der Unbelehrbaren, die wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, besser bewertet und registriert werden kann und diesen Fahrern zu einem bestimmten Zeitpunkt der Führerschein entzogen werden kann, um die Allgemeinheit vor Ihnen zu schützen.

 

Ein Punkte-Tacho zeigt die Stufen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems. Vormerkung (grüner Bereich, 1-3 Punkte), Ermahnung (gelber Bereich, 4-5 Punkte), Verwarnung (roter Bereich, 6-7 Punkte), Entzug (schwarzer Bereich, 8 Punkte). Es soll nur noch zwei Punktekategorien geben: Schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Klare und feste Tilgungsregeln sorgen dafür, dass die Betroffenen wissen, wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird.